Besondere Nutzungsbedingungen für KI-gestützte Funktionen
Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
Anbieterin: MOUGG AG, Schweiz
Stand: 20. Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Vertragsgrundlage
(1) Anbieterin der KI-gestützten Funktionen innerhalb der Plattform Klar ID ist die MOUGG AG mit Sitz in der Schweiz.
(2) Die vollständigen Unternehmens- und Kontaktangaben ergeben sich aus dem aktuellen Impressum unter www.klar-id.com.
(3) Diese besonderen KI-Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Klar ID.
(4) Sie gelten für alle KI-gestützten Funktionen, die innerhalb der Plattform bereitgestellt werden, insbesondere für den KI-Assistenten Klari.
(5) Bei Widersprüchen zwischen diesen besonderen KI-Nutzungsbedingungen und den allgemeinen AGB gehen die besonderen Regelungen für KI-Funktionen vor, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder ausdrücklich vereinbarten individuellen Vertragsbedingungen entgegenstehen.
(6) Die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und Vereinbarungen bleiben unberührt.
§ 2 Gegenstand der KI-Dienste
(1) Klar ID kann künstliche Intelligenz einsetzen, um Benutzer bei der Nutzung der Plattform zu unterstützen.
(2) Abhängig von der jeweils verfügbaren Funktion können KI-Dienste insbesondere folgende Aufgaben unterstützen:
- Beantwortung von Fragen zur Plattform;
- Suche und Zusammenfassung von Informationen;
- Analyse von Fahrrad- und Reparaturinformationen;
- Auswertung von Bildern und Dokumenten;
- Erstellung und Überarbeitung von Texten;
- Unterstützung bei Kundenkommunikation;
- Vorbereitung von Reparatur- und Servicevorgängen;
- Unterstützung bei Reklamations- und Garantieprozessen;
- Suche innerhalb berechtigter Wissensbestände;
- Vorbereitung und Ausführung freigegebener Softwareaktionen.
(3) Nicht jede Funktion steht allen Benutzern oder Organisationen zur Verfügung.
(4) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils bereitgestellten Software und den anwendbaren Leistungsvereinbarungen.
§ 3 Einsatz externer KI-Technologie
(1) Die KI-Funktionen können auf Modellen, Schnittstellen und technischen Leistungen externer KI-Dienstleister beruhen.
(2) Die MOUGG AG bleibt für die Einhaltung ihrer eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verantwortlich.
(3) Der Einsatz externer KI-Dienstleister erfolgt unter Beachtung der jeweils anwendbaren Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
(4) Die konkret eingesetzten Anbieter, Datenverarbeitungsstandorte und maßgeblichen Bedingungen werden in den anwendbaren Datenschutzinformationen beziehungsweise vertraglichen Anlagen dokumentiert.
(5) Änderungen externer KI-Technologien können zu Änderungen des Funktionsumfangs oder des Verhaltens der KI führen. Vertraglich geschuldete Leistungen und gesetzliche Rechte bleiben geschützt.
§ 4 Transparenz und Erkennbarkeit
(1) Benutzer werden in geeigneter Weise darüber informiert, wenn sie unmittelbar mit einem KI-System interagieren.
(2) Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.
(3) KI-generierte Inhalte können zusätzlich als solche kenntlich gemacht werden, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zur Vermeidung von Missverständnissen angemessen ist.
(4) Die MOUGG AG berücksichtigt die für die jeweiligen Funktionen einschlägigen Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689, soweit diese anwendbar sind.
§ 5 Grundsätze der KI-Nutzung
(1) Die KI dient der Unterstützung menschlicher Benutzer.
(2) KI-generierte Informationen können sachlich falsch, unvollständig, veraltet oder missverständlich sein.
(3) Die Ergebnisse sind entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und den damit verbundenen Risiken angemessen zu prüfen.
(4) Die KI ersetzt keine erforderliche fachliche Qualifikation, rechtliche Beratung, steuerliche Beratung oder verbindliche technische Sicherheitsprüfung.
(5) Die Nutzung der KI entbindet weder die MOUGG AG noch den jeweiligen Benutzer oder dessen Organisation von den ihnen gesetzlich oder vertraglich zugewiesenen Pflichten.
§ 6 Technische Diagnosen und Reparaturhinweise
(1) Klari kann Informationen zur Fehlersuche, Diagnose und Reparatur von Fahrrädern und E-Bikes bereitstellen.
(2) Solche Informationen sind als unterstützende Hinweise zu verstehen.
(3) Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, insbesondere Bremsen, Lenkung, Rahmen, Rädern, Antriebssystemen und elektrischen Komponenten, ist eine geeignete fachliche Prüfung erforderlich.
(4) Verbindliche Herstellervorgaben, technische Sicherheitsstandards und gesetzliche Anforderungen bleiben maßgeblich.
(5) Der ausführende Shop bleibt für die fachgerechte Durchführung ihrer Reparatur- und Wartungsleistungen verantwortlich.
(6) Die MOUGG AG bleibt für eigene Fehler und Pflichtverletzungen nach Maßgabe des anwendbaren Rechts verantwortlich.
§ 7 Benutzeridentität und Berechtigungen
(1) Jede KI-gestützte Aktion innerhalb der Plattform erfolgt im Kontext eines berechtigten Benutzerkontos.
(2) Die KI darf ausschließlich auf Daten und Funktionen zugreifen, für die der betreffende Benutzer zum Zeitpunkt der Aktion berechtigt ist.
(3) Eine KI-Anweisung darf keine zusätzlichen Berechtigungen begründen.
(4) Eine Aktion, die ein Benutzer manuell nicht durchführen darf, darf auch nicht durch die KI ausgeführt werden.
(5) Die Berechtigungsprüfung muss unabhängig davon erfolgen, ob eine Aktion manuell oder KI- gestützt ausgelöst wird.
(6) Organisations- und Mandantengrenzen dürfen durch die Nutzung von KI nicht umgangen werden.
(7) Die MOUGG AG ist für die angemessene technische Umsetzung der von ihr zugesagten Zugriffskontrollen verantwortlich.
§ 8 KI-gestützte Softwareaktionen
(1) Soweit die entsprechende Funktion verfügbar ist, kann die KI Benutzer bei der Bedienung der Plattform unterstützen.
(2) Hierzu können insbesondere das Vorbereiten, Erfassen, Bearbeiten oder Übermitteln von Informationen gehören.
(3) Eine durch KI ausgelöste Aktion muss denselben fachlichen Berechtigungs- und Validierungsregeln unterliegen wie die entsprechende manuelle Aktion.
(4) Die KI darf keine Sicherheitskontrollen, Organisationsgrenzen oder verbindlichen Geschäftsregeln umgehen.
(5) Für Aktionen mit erhöhtem Risiko können zusätzliche Freigaben, Bestätigungen oder Einschränkungen erforderlich sein.
(6) Die MOUGG AG kann bestimmte Aktionen technisch ausschließen oder nur unter besonderen Voraussetzungen ermöglichen.
§ 9 Bestätigung vor der Ausführung
(1) Klar ID kann für unterstützte KI-Aktionen zusätzliche Bestätigungsmechanismen bereitstellen.
(2) Dazu kann insbesondere eine Einstellung gehören, nach der eine KI-generierte Nachricht vor dem Versand durch den Benutzer bestätigt werden muss.
(3) Ist eine solche zusätzliche Bestätigung aktiviert, darf die betroffene Aktion erst nach der erforderlichen Bestätigung ausgeführt werden.
(4) Soweit die Funktion dies ausdrücklich vorsieht, kann eine hierzu berechtigte Person die zusätzliche Bestätigung deaktivieren.
(5) Bei deaktivierter optionaler Bestätigung können die dafür vorgesehenen Aktionen ohne eine weitere Rückfrage ausgeführt werden.
(6) Eine solche Einstellung wirkt nur innerhalb ihres ausdrücklich beschriebenen Funktionsumfangs.
(7) Die Deaktivierung einer optionalen Bestätigung hebt keine gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmungen, vertraglich erforderlichen Freigaben, zwingenden Sicherheitsprüfungen oder sonstigen verpflichtenden Genehmigungen auf.
(8) Die konkrete Wirkung der Einstellung muss für den Benutzer verständlich erkennbar sein.
§ 10 Nachrichten und externe Kommunikation
(1) Soweit Klar ID KI-gestützte Nachrichtenfunktionen bereitstellt, können Nachrichten an Kunden, Geschäftspartner oder andere berechtigte Empfänger vorbereitet oder versendet werden.
(2) Der Versand muss innerhalb der Berechtigungen des handelnden Benutzers erfolgen.
(3) Die für den jeweiligen Kommunikationsvorgang geltenden rechtlichen Anforderungen sind einzuhalten.
(4) Die Nutzung einer KI-Funktion begründet keine zusätzliche Befugnis zur Versendung von Werbung oder sonstigen zustimmungsbedürftigen Nachrichten.
(5) Die MOUGG AG kann zur Verhinderung missbräuchlicher oder unzulässiger Kommunikation angemessene technische Schutzmaßnahmen einsetzen.
§ 11 Geschäftliche und rechtsverbindliche Aktionen
(1) KI-gestützte Funktionen können Benutzer bei der Vorbereitung geschäftlicher Entscheidungen unterstützen.
(2) Die Nutzung einer KI-Funktion führt nicht automatisch zu einer rechtsverbindlichen Erklärung gegenüber Dritten.
(3) Ob eine konkrete Aktion eine Bestellung, Freigabe, Vertragsannahme oder sonstige rechtsverbindliche Erklärung darstellt, richtet sich nach dem jeweiligen Geschäftsprozess und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(4) Besonders folgenreiche Aktionen, insbesondere Zahlungen, rechtsverbindliche Vertragsschlüsse oder irreversible Löschungen, dürfen nur innerhalb ausdrücklich dafür vorgesehener und angemessen abgesicherter Funktionen ausgeführt werden.
(5) Soweit für eine Aktion eine besondere Berechtigung oder Freigabe erforderlich ist, bleibt diese auch bei KI-gestützter Ausführung erforderlich.
§ 12 KI und Reklamationsmanagement
(1) KI-Funktionen können die Erfassung, Strukturierung, Analyse und Bearbeitung von Reklamations- und Garantiefällen unterstützen.
(2) KI-generierte Einschätzungen stellen für sich genommen keine verbindliche Anerkennung eines Garantieanspruchs dar.
(3) Kostenübernahmen und Reparaturfreigaben müssen durch die hierfür berechtigten Parteien nach den vorgesehenen Verfahren erfolgen.
(4) Bestehende Vertragsbeziehungen zwischen Marken, Retail, Shops und Kunden bleiben unberührt.
§ 13 KI und personenbezogene Daten
(1) Bei der Nutzung von KI-Funktionen können personenbezogene Daten verarbeitet werden.
(2) Hierzu können insbesondere Texte, Bilder, Dokumente, Kundeninformationen und Servicevorgänge gehören.
(3) Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere des schweizerischen DSG und, soweit einschlägig, der DSGVO.
(4) Soweit die MOUGG AG personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet, gelten die erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
(5) Benutzer dürfen nur solche personenbezogenen Daten in KI-Funktionen verwenden, deren Verarbeitung rechtlich zulässig ist.
(6) Personenbezogene Daten sind nach Möglichkeit auf den für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang zu beschränken.
(7) Die Annahme dieser KI-Nutzungsbedingungen stellt keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung dar.
§ 14 Verwendung von Daten zum Modelltraining
(1) Die Verarbeitung von Benutzereingaben und hochgeladenen Inhalten durch externe KI-Dienstleister richtet sich nach den tatsächlich vereinbarten technischen und vertraglichen Bedingungen.
(2) Eine Nutzung personenbezogener Daten für das Training oder die Verbesserung externer KI-Modelle ist nicht allein aufgrund der Annahme dieser Bedingungen erlaubt.
(3) Eine solche Verarbeitung bedarf einer jeweils geeigneten rechtlichen Grundlage und muss mit den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen vereinbar sein.
(4) Die MOUGG AG informiert über die tatsächlichen Datenverarbeitungsbedingungen der eingesetzten KI-Dienstleister in den maßgeblichen Datenschutzinformationen.
(5) Soweit die MOUGG AG als Auftragsverarbeiter tätig ist, darf sie Auftragsdaten nicht ohne entsprechende rechtliche und vertragliche Grundlage für eigene Modelltrainingszwecke verwenden.
§ 15 Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse
(1) Benutzer dürfen vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse nur im Rahmen ihrer Berechtigungen verarbeiten.
(2) Die Nutzung von KI-Funktionen darf nicht zur unbefugten Offenlegung fremder Informationen führen.
(3) Organisationen sind für die rechtmäßige Freigabe ihrer eigenen vertraulichen Inhalte verantwortlich.
(4) Die MOUGG AG trifft die für ihre eigenen Verarbeitungstätigkeiten erforderlichen vertraglichen und technischen Schutzmaßnahmen.
§ 16 Protokollierung und Nachvollziehbarkeit
(1) Soweit technisch vorgesehen und rechtlich zulässig, können KI-gestützte Aktionen protokolliert werden.
(2) Solche Protokolle können insbesondere der Sicherheit, Fehleranalyse, Nachvollziehbarkeit und Missbrauchsprävention dienen.
(3) Die Protokollierung erfolgt unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzvorschriften.
(4) Umfang und Speicherdauer der Protokollierung richten sich nach den jeweiligen Zwecken, gesetzlichen Anforderungen und tatsächlich implementierten Funktionen.
(5) Eine lückenlose Protokollierung sämtlicher KI-Eingaben oder Aktionen wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 17 Unzulässige Nutzung
Die KI-Funktionen dürfen insbesondere nicht verwendet werden:
(1) zur Durchführung rechtswidriger Handlungen;
(2) zur Umgehung von Benutzerberechtigungen oder Sicherheitsmaßnahmen;
(3) zur unbefugten Verarbeitung oder Offenlegung personenbezogener Daten;
(4) für betrügerische oder bewusst irreführende Kommunikation;
(5) zur Manipulation von Reparatur-, Garantie-, Vertrags- oder Zahlungsdaten;
(6) zur Verletzung fremder Urheberrechte oder sonstiger Schutzrechte;
(7) für nach anwendbarem Recht verbotene KI-Praktiken;
(8) für sonstige Nutzungen, die gegen zwingendes Recht oder wirksam vereinbarte Nutzungsbeschränkungen verstoßen.
§ 18 Automatisierte Entscheidungen
(1) KI-gestützte Unterstützung bedeutet nicht automatisch, dass eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung getroffen wird.
(2) Soweit entsprechende Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO oder vergleichbaren anwendbaren Vorschriften vorgesehen sind, müssen die jeweils erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
(3) Die Annahme dieser Bedingungen ersetzt keine besondere Rechtsgrundlage oder gegebenenfalls erforderliche Einwilligung.
(4) Gesetzlich erforderliche menschliche Überprüfungsmöglichkeiten und sonstige Schutzmaßnahmen bleiben unberührt.
§ 19 Qualität, Verfügbarkeit und technische Grenzen
(1) Die MOUGG AG bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der vereinbarten KI-Funktionen.
(2) KI-Ausgaben können aufgrund technischer Eigenschaften der verwendeten Modelle variieren.
(3) Die Verfügbarkeit kann von externen KI-Dienstleistern, Netzverbindungen und technischen Kapazitäten abhängen.
(4) Verbindliche Leistungs- und Verfügbarkeitszusagen gelten, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Gesetzliche und vertragliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 20 Kostenpflichtige KI-Funktionen
(1) Einzelne KI-Funktionen können kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden.
(2) Die jeweils geltenden Preise und Leistungsgrenzen werden vor Abschluss einer kostenpflichtigen Buchung mitgeteilt oder individuell vereinbart.
(3) Die allgemeine Annahme dieser KI-Nutzungsbedingungen begründet keine automatische Zahlungspflicht.
(4) Kostenpflichtige KI-Leistungen setzen eine entsprechende vertragliche Grundlage voraus.
(5) Eine gesonderte interne Kostenverteilung zwischen Organisationen richtet sich nach den jeweils anwendbaren Vereinbarungen.
§ 21 Rechte an KI-Eingaben und -Ausgaben
(1) Rechte an vom Benutzer bereitgestellten Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Benutzer räumt der MOUGG AG die zur vertragsgemäßen technischen Verarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte ein, soweit er hierzu berechtigt ist.
(3) Die rechtliche Schutzfähigkeit und Zuordnung von KI-generierten Inhalten richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
(4) Die MOUGG AG garantiert nicht, dass KI-generierte Inhalte ausschließlich für einen bestimmten Benutzer erzeugt werden oder stets urheberrechtlich geschützt sind.
(5) Rechte Dritter bleiben unberührt.
§ 22 Verantwortung und Haftung
(1) Benutzer und Organisationen sind für die ihnen gesetzlich oder vertraglich zugewiesenen Entscheidungen und Handlungen verantwortlich.
(2) KI-generierte Ergebnisse müssen entsprechend ihrer Bedeutung und den damit verbundenen Risiken geprüft werden.
(3) Die MOUGG AG übernimmt keine Garantie für die ausnahmslose Richtigkeit oder Vollständigkeit sämtlicher KI-Ausgaben.
(4) Die MOUGG AG bleibt für eigene gesetzliche und vertragliche Pflichtverletzungen verantwortlich.
(5) Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den wirksam vereinbarten Haftungsregelungen der AGB.
(6) Zwingende Haftungstatbestände werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.
§ 23 Anwendbares schweizerisches und europäisches Recht
(1) Die MOUGG AG hat ihren Sitz in der Schweiz.
(2) Für die KI-Dienste gelten die jeweils anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften.
(3) Soweit europäische Rechtsvorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689, auf die jeweiligen KI-Funktionen oder Tätigkeiten Anwendung finden, bleiben deren Anforderungen unberührt.
(4) Die datenschutzrechtliche Verarbeitung richtet sich nach dem schweizerischen DSG und, soweit einschlägig, der DSGVO.
(5) Die in den AGB geregelte Rechtswahl berührt keine zwingend anwendbaren europäischen oder nationalen Vorschriften.
(6) Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 24 Änderungen der KI-Funktionen und Bedingungen
(1) Die MOUGG AG kann KI-Funktionen im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen weiterentwickeln.
(2) Wesentliche Änderungen vertraglich geschuldeter Leistungen erfolgen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen dieser KI-Nutzungsbedingungen werden in geeigneter Weise mitgeteilt.
(4) Soweit eine erneute Zustimmung erforderlich ist, wird diese ausdrücklich eingeholt.
(5) Schweigen gilt nicht ohne entsprechende wirksame rechtliche Grundlage als Zustimmung.
§ 25 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen
(1) Diese KI-Nutzungsbedingungen werden Bestandteil des jeweiligen Nutzungsvertrags, wenn sie wirksam in diesen einbezogen wurden.
(2) Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Klar ID.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften und wirksam vereinbarte individuelle Vertragsbedingungen bleiben unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Die jeweils geltende Fassung wird den Benutzern in zugänglicher und speicherbarer Form bereitgestellt.
MOUGG AG – Schweiz
Klar ID: www.klar-id.com
Webanwendung: meine.klar-id.com